Gefahr |
Piktogramm |
Beschreibung |
Explosivstoffe |
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Explosivstoffe der Klasse 1 sind abhängig von der von ihnen ausgehenden Gefahr in sechs Unterklassen eingeteilt. Diese Unterklassen lauten wie folgt:
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1.1 Massenexplosionsgefahr
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1.2 Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken
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1.3 Feuergefahr oder geringe Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke
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1.4 Keine bedeutende Gefahr
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1.5 Sehr unempfindliche Stoffe mit Massenexplosionsgefahr
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1.6 Extrem unempfindliche Gegenstände ohne Massenexplosionsgefahr
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Entzündliche Gase |
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Entzündliche Gase sind Gase oder Gasgemische, die in Luft bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa einen Explosionsbereich haben. |
Entzündliche Aerosole |
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Aerosole gelten als entzündlich, sofern es Bestandteile enthält, die gemäß dem GHS als entzündlich eingestuft sind. Dies kann entzündliche Flüssigkeiten, Dämpfe oder Feststoffe mit einschließen. |
Oxidierende Gase |
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Oxidierende Gase sind Gase, die eine Verbrennung der umgebenden Materialien verursachen können, wenn sie mit Sauerstoff gemischt werden. Unter normalen Bedingungen besteht für diese Materialien dasselbe Risiko auch bei Kontakt mit Luft. |
Gase unter Druck |
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Gase, die in einem Behältnis unter einem Druck von über 280 Pa bei 20 °C oder als tiefgekühlte verflüssigte Gase enthalten sind, werden als Gase unter Druck bezeichnet. Diese Einstufung deckt die möglichen Geschehnisse ab, wenn es zu einem plötzlichen Druckabfall kommt oder lediglich das Behältnis und nicht das Gas selbst gefroren ist. |
Entzündliche Flüssigkeiten |
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Eine entzündliche Flüssigkeit ist eine Flüssigkeit mit einem Flammpunkt von nicht mehr als 93 °C. |
Entzündliche Feststoffe |
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Ein entzündlicher Feststoff ist ein fester Stoff, der leicht brennbar ist oder der durch Reibung einen Brand verursachen oder verstärken kann. Die Feststoffe können als pulverförmige, körnige oder pastöse Stoffe vorliegen, die sich bei kurzem Kontakt mit einer Zündquelle leicht entzünden können. |
Selbstzersetzliche Stoffe |
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Selbstzersetzliche Stoffe sind thermisch instabile Flüssigkeiten oder Feststoffe, bei denen es mit oder ohne Sauerstoff zu einer stark exothermen thermischen Zersetzung kommen kann. |
Pyrophore Flüssigkeiten |
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Eine pyrophore Flüssigkeit ist eine Flüssigkeit, die sich bei Kontakt mit Luft innerhalb von fünf Minuten entzünden kann. Die Menge der Flüssigkeit spielt hierbei keine Rolle. |
Pyrophore Feststoffe |
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Ein pyrophorer Feststoff ist ein fester Stoff, der sich bei Kontakt mit Luft innerhalb von fünf Minuten entzünden kann. Die Menge des Feststoffs spielt hierbei keine Rolle. |
Selbsterhitzungsfähige Stoffe |
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Selbsterhitzungsfähige Stoffe sind nicht pyrophore Feststoffe oder Flüssigkeiten, die sich bei Berührung mit Luft selbst erhitzen können. Eine Energiezufuhr ist hierfür nicht erforderlich. |
Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln |
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Stoffe dieser Kategorie entwickeln bei Berührung mit Wasser entweder entzündliche Gase, oder es handelt sich dabei um Feststoffe oder Flüssigkeiten, die bei Berührung mit Wasser selbstentzündlich sind oder gefährliche Mengen entzündlicher Gase abgeben. |
Oxidierende Flüssigkeiten |
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Oxidierende Flüssigkeiten selbst sind üblicherweise nicht brennbar, können bei Sauerstoffbildung jedoch Brände verursachen oder zur Verbrennung umgebender Materialien beitragen. |
Oxidierende Feststoffe |
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Oxidierende Feststoffe selbst sind üblicherweise nicht brennbar, können bei Sauerstoffbildung jedoch Brände verursachen oder zur Verbrennung umgebender Materialien beitragen. |
Organische Peroxide |
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Organische Peroxide sind organische Flüssigkeiten oder Feststoffe mit einer bivalenten -0-0-Struktur. Sie können als Derivate des Wasserstoffperoxids angesehen werden, in dem ein oder mehrere Atome durch organische Radikale ersetzt worden sind. |
Korrosiv gegenüber Metallen |
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Stoffe oder Gemische, die durch chemische Reaktion Metalle beschädigen oder zerstören können, werden als korrosiv gegenüber Metallen angesehen. |
Akute Toxizität |
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Die akute Toxizität sind die schädlichen Wirkungen, die nach der oralen oder dermalen Verabreichung einer Einzeldosis einer Substanz auftreten. Sie umfasst außerdem die Verabreichung mehrerer Dosen innerhalb von 24 Stunden sowie die Inhalationsexposition für 4 Stunden. |
Hautkorrosion |
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Bei Hautkorrosion tritt nach der Applikation einer Substanz für bis zu vier Stunden eine irreversible Schädigung der Haut auf. |
Hautreizung |
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Bei Hautreizungen sind nach der Applikation einer Substanz für bis zu vier Stunden alle Schädigungen der Haut reversibel und nicht dauerhaft. |
Schwere Augenschäden |
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Bei schweren Augenschäden kommt es zu Gewebeschäden im Auge oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Sehvermögens nach der Applikation einer Substanz auf die Oberfläche des Auges. Diese Schäden sind innerhalb von 21 Tagen nach der Applikation nicht vollständig reversibel. Diese Veränderungen können dauerhaft sein. |
Augenreizung |
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Bei Augenreizungen sind alle Veränderungen am Auge innerhalb von 21 Tagen nach der Applikation einer Substanz auf die Oberfläche des Auges vollständig reversibel. Diese Veränderungen sind nicht dauerhaft. |
Sensibilisierung der Atemwege |
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Eine Sensibilisierung der Atemwege tritt ein, wenn eine Substanz nach Inhalation zu einer Überempfindlichkeit der Atemwege führt. Üblicherweise wird die Atmung hierdurch erschwert. |
Sensibilisierung der Haut |
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Bei einer Sensibilisierung der Haut kommt es zu einer allergieähnlichen Reaktion, wenn eine Substanz in Kontakt mit der Haut kommt. Man spricht hierbei auch von Kontaktempfindlichkeit. |
Keimzell-Mutagenität |
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Wenn eine Substanz bei Zellpopulationen und Organismen durch Exposition ein erhöhtes Auftreten von Mutationen verursacht, dann spricht man von Keimzell-Mutagenität. |
Karzinogenität |
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Karzinogenität bedeutet, dass eine Chemikalie oder ein Gemisch wahrscheinlich Krebs verursacht oder die Wahrscheinlichkeit erhöht, Krebs zu bekommen. |
Reproduktionstoxizität |
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Reproduktionstoxizität bedeutet, dass Substanzen mit dieser Kennzeichnung bei Exposition schädliche Wirkungen auf die Sexualfunktion und die Fruchtbarkeit bei Frauen und Männern zur Folge haben können. Außerdem können sie eine Entwicklungstoxizität bei Nachkommen verursachen. |
Zielorgan-Toxizität (einmalige und wiederholte Exposition) |
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Alle erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen, die ansonsten nicht in den GHS-Einstufungen aufgeführt sind, werden als Zielorgan-Toxizität angesehen. Dies umfasst alle Auswirkungen, die Körperfunktionen beeinträchtigen, die reversibel oder irreversibel sind, die sofort oder verzögert auftreten, die eine narkotische Wirkung haben und die zu Reizungen der Atemwege führen. Man spricht auch von spezifischer Zielorgan-Toxizität. |
Aspirationsgefahr |
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Die Aspirationsgefahr schließt schwere akute Wirkungen mit ein, unter anderem die chemisch bedingte Lungenentzündung, unterschiedlich starke Verletzungen der Lunge sowie den Tod nach der Aspiration. Aspiration ist definiert als der Eintritt flüssiger oder fester Stoffe durch die Mund- oder Nasenöffnungen oder indirekt durch Erbrechen. |
Gewässergefährdende Stoffe |
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Akut: Der Stoff hat bei einem Wasserorganismus durch kurze Exposition zu einer Verletzung geführt.
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Chronisch: Potenzielle oder tatsächliche Eigenschaften des Stoffes werden bei Exposition Auswirkungen auf Wasserorganismen haben, die durch den Lebenszyklus des Organismus bestimmt werden.
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